Erste Erfolge in den Verhandlungen mit der VG Wort
Elektronischen Semesterapparate dürfen vorerst weitergenutzt werden!
Die Presseabteilung der RUB hat gestern eine wichtige Nachricht veröffentlicht, der den Streit zwischen der VG-Wort und den Rektoraten der NRW Universitäten/ Hochschulen betrifft (siehe AStA-Webseite für Hintergründe: https://asta-bochum.de/neuigkeiten/stellungnahme-zum-ramenvertrag-der-vg-wort/):
„[…] Die gemeinsame Arbeitsgruppe der drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort hat rasch eine Zwischenlösung erarbeitet. Darauf basierend haben die Verhandlungspartner vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach §52a Urheberrechtsgesetz zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen.
Diese Vereinbarung ermöglicht es den Hochschulen, die elektronischen Semesterapparate im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus zu nutzen:
Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben außerdem vereinbart, „in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln“, wie es in einem Schreiben vom 15. Dezember 2016 des NRW-Wissenschaftsministeriums an alle Hochschulen des Landes heißt […]“
Zur oben auszugsweise zitierten Nachricht: http://news.rub.de/hochschulpolitik/2016-12-01-urheberrecht-pauschale-abgeltung-wird-doch-zunaechst-fortgefuehrt
Mehr digitale Lerninhalte, nicht weniger!
Wir fordern den Ausbau digitaler Angebote und nicht deren Einstellung! Deshalb fordern wir das Rektorat der RUB auf, in den Verhandlungen mit der VG Wort standfest zu bleiben und eine Lösung zu finden, die die Zukunft der digitalen Lehre sicherstellt.