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Jochen Kreusch will nicht zurücktreten

Die AStA-tragenden Listen NAWI, IL und Jusos haben heute im Haushaltsauschuss den Vorsitzenden Jochen Kreusch von der Linken Liste zum Rücktritt aufgefordert, da dieser im Haushaltsjahr 2011/2012 ebenfalls Vorsitzender des Haushaltausschusses war und vom alten AStA ein Honorar für Arbeit, welche im Kern die Arbeit eines Referenten darstellt, bezahlt wurde.

Nun ist es so, dass die Mitglieder des Haushaltsauschuss die Funktion der Rechnungs- und Kassenprüfer übernehmen und als solche unbefangen sein müssen. Daher führt eine Bezahlung von Jochen Kreusch für die Ausrichtung der sogenannten „Woche der Wissenschaften“ schlichtweg zur Befangenheit bezüglich des Haushaltes.

Wir sehen das Vertrauensverhältnis zwischen der Studierendenschaft und Jochen Kreusch daher gebrochen. Diese Befangenheit veranlasste uns einen solchen Schritt zu gehen und ihm das Vertrauen zu entziehen. Er ist nicht auf unsere Forderung eingegangen und bleibt daher vorerst im Amt.

Die vollständige Aufforderung zum Rücktritt wollen wir euch nicht vorenthalten:

An: Jochen Kreusch
Vorsitzender des Haushaltsausschusses

z.K.: Mitglieder des Studierendenparlamentes
Dirk Loose, AStA-Vorsitzender
Christian Volmering, Finanzreferent
Prof. Dr. Elmar Weiler, Rektor der RUB

Aufforderung zum Rücktritt von Jochen Kreusch

Hallo Jochen,
hiermit fordern wir, die Mitglieder im Haushaltsausschuss der Liste
der Naturwissenschaftler und Ingenieure, der Internationalen Liste und
der Juso Hochschulgruppe zum Rücktritt aus dem Haushaltsausschuss des
45. Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität Bochum auf.
Dies begründen wir wie folgt:
1. Es wird festgestellt, dass Herr Kreusch im Haushaltsjahr 2011/2012
Vorsitzender des Haushaltsausschusses des 44. Studierendenparlamentes
war, und als solcher ein Mitglied der Studierendenschaft mit
Organcharakter, jedoch zumindest in „sonstiger Weise für die
Studierendenschaft tätig“ war. Als solcher stand er in einem
besonderen Vertrauensverhältnis gegenüber der Studierendenschaft –
auch wenn er hierfür nicht vergütet wurde – insbesondere da der
Haushaltsausschuss die Funktion der Rechnungs- und Kassenprüfer der
Studierendenschaft ist.
2. Es wird festgestellt, dass Herr Kreusch von der Studierendenschaft
für die Ausrichtung der „Woche der Wissenschaften“ aufgrund eines
Honorarvertrages vergütet wurde.
3. In der Tätigkeit der Organisation einer Veranstaltung hat Herr
Kreusch die Kernaufgabe eines Referenten nämlich „im Rahmen ihrer
Zuständigkeit ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr[zunehmen]“ §
25 Satzung für die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum
(SdS). Vergleiche hierzu:
1. Selbstbeschreibung des „Referates für Kritische Wissenschaften“:
„[Das Referat für Kritische Wissenschaften] organisiert Vorträge und
Veranstaltungsreihen zur neuen kritischen Forschung aus
unterschiedlichen Disziplinen, […] hält [es] Lehrveranstaltungen zu
kritischen Theorien und Ansätzen ab […] [und] führt [es]
Veranstaltungen zur Aufklärung über die aktuellen und historischen
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Zusammenhänge durch“
(vgl. http://asta-bochum.de/dein-asta/kritische-wissenschaften/index.html
abgerufen am 21. März 2012, 9:45 Uhr).
2. Selbstbeschreibung des Referates für Grund- und Freiheitsrechte:
“Eine weitere Aufgabe des Referat[es für Grund- und Freiheitsrechte]
[…] darin, regelmäßige Veranstaltungen zu politischen Themen zu
organisieren und die Studierenden über aktuelle Entwicklungen in der
Politik der BRD, die ihre Grund- und Freiheitsrechte betreffen, auf
dem Laufenden zu halten.”
(http://asta-bochum.de/dein-asta/grund-und-freiheitsrechte/index.html
abgerufen am 21. März 2012, 9:45 Uhr)
4. Somit hatte Herr Kreusch bei der geldlichen Honorierung der
Organisation der Woche der Wissenschaften klar aus Sicht des
Allgemeinen Studierendenausschusses sowie Dritter die Tätigkeit eines
Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses.
5. Insbesondere dadurch, dass (nicht nachweislich nebenvertraglich
Vereinbarte) Erstattung von „abzugsfähigen Betriebskosten“ (Spesen)
während der Durchführung der „Woche der Wissenschaften“ durch die
Studierendenschaft gezahlt wurden, obwohl zu vermuten ist, dass bei
der Honorierung der Organisation und Durchführung diese durch den
Vertragspartner gezahlt werden.
Hierzu wird angemerkt:
1. Die Angehörigkeit zum Allgemeine Studierendenausschuss ist
Mitgliedern des Haushaltsausschusses untersagt, bzw. diese dürfen
nicht als solche gewählt werden (vgl. § 54 Abs. 2 HG, § 16 Abs. 1
SdS).
2. Die Angehörigkeit zum Allgemeinen Studierendenausschuss ist
Kassenprüfern untersagt, bzw. diese dürfen nicht als solche bestellt
werden (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 HWVO NRW).
3. „Weitere Verträge zwischen der Studierendenschaft und Personen, die
bereits für die Studierendenschaft als Organ oder in sonstiger Weise
tätig sind und für eine weitere Tätigkeit oder Leistung ein
Arbeitsentgelt, eine Aufwandsentschädigung, eine Vergütung aus
Werkvertrag oder eine sonstige Vergütung erhalten, bedürfen der
Zustimmung des Studierendenparlaments“ (§ 2 Abs. 3 Satz 1 HWVO NRW).
Dieser Parlamentsvorbehalt wurde offensichtlich missachtet.
4. Die Bestechung bzw. Befangenheit des Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses bleibt als mögliche Schlussfolgerung.
5. Des Weiteren ist festzustellen das die Vergütung in Höhe von 800
Euro zzgl. Spesen für die Organisation der „Woche der Wissenschaften
„im Vergleich zu einer vollen Aufwandsentschädigung einer Referentin
des Allgemeinen Studierendenausschusses (im Haushaltsjahr 2011/2012:
525 Euro) unverhältnismäßig Hoch erscheint. Die Grundsätze von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit scheinen missachtet.
Beste Grüße

Die Mitglieder des Haushaltsausschusses der
Liste der Naturwissenschaftler und Ingenieure,
Internationalen Liste
Juso Hochschulgruppe